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   ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18   

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https://dejure.org/2019,12545
ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18 (https://dejure.org/2019,12545)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 22.01.2019 - 5 Ca 955/18 (https://dejure.org/2019,12545)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 5 Ca 955/18 (https://dejure.org/2019,12545)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 8913
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18
    Insofern ist anerkannt, dass erwiesene Vertragsverletzungen in Form schuldhafter Schädigungen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für eine außerordentliche oder ordentliche verhaltensbedingte Kündigung bilden können, wenn diese Vertragsverletzung Relevanz für das Arbeitsverhältnis besitzt (BAG, Urteil v. 20.08.1997, 2 AZR 620/96 in AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09 - Fall "Emmely" - in AuR 2010, 348).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18
    Wichtige Gründe im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB sind in erster Linie Leistungsstörungen in Form schuldhafter Verletzungen arbeitsvertraglicher Haupt- und Nebenpflichten, die das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigen (BAG, Urteil v. 26.02.1969 in EzA § 626 BGB Nr. 11; BAG, Urteil v. 27.02.2006, 2 AZR 415/05).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18
    Insofern ist anerkannt, dass erwiesene Vertragsverletzungen in Form schuldhafter Schädigungen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für eine außerordentliche oder ordentliche verhaltensbedingte Kündigung bilden können, wenn diese Vertragsverletzung Relevanz für das Arbeitsverhältnis besitzt (BAG, Urteil v. 20.08.1997, 2 AZR 620/96 in AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09 - Fall "Emmely" - in AuR 2010, 348).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18
    Werden dem Betriebsrat hingegen Gründe mitgeteilt, die erst als solche das Gewicht eines Kündigungsgrunde geben sollen oder eigeständige Kündigungsgründe enthalten, ist das Anhörungsverfahren insgesamt unwirksam (BAG, Urteil v. 18.05.1994, in AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil v. 16.12.2010, 2 AZR 576/09 in DB 2011, 1587).
  • LAG Hamm, 07.07.2010 - 18 Sa 139/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18
    § 20 Abs. 4 hat auch die Bedeutung des Ausschlusses der Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, so dass Arbeitnehmer, die durch unmittelbare Anwendung oder vertragliche Bezugnahme des Tarifvertrages unter diese Regelung fallen nur noch außerordentliche kündbar sind (LAG Hamm, Urteil v. 07.07.2010, 18 Sa 139/10).
  • LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16

    Hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zu dem Kündigungsgrund "systematische

    Auszug aus ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18
    Dabei genügt der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht im Sinne des § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG nur, wenn er dem Betriebsrat die Umstände mitteilt, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.08.2018, 8 Sa 29/18 m. w. N.; Hessisches LAG, Urteil v. 24.11.2017, 14 Sa 1256/16, zur Abgrenzung zwischen Tat- und Verdachtskündigung: BAG, Urteil v. 26.09.2002 in AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung m. j. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2018 - 8 Sa 29/18

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Eigentums- und

    Auszug aus ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18
    Dabei genügt der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht im Sinne des § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG nur, wenn er dem Betriebsrat die Umstände mitteilt, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.08.2018, 8 Sa 29/18 m. w. N.; Hessisches LAG, Urteil v. 24.11.2017, 14 Sa 1256/16, zur Abgrenzung zwischen Tat- und Verdachtskündigung: BAG, Urteil v. 26.09.2002 in AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung m. j. w. N.).
  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen

    143 2. Im umgekehrten Fall wäre allerdings kein vernünftiger Grund dafür ersichtlich, warum das Gericht ein Zwischenzeugnis zusprechen sollte, wenn doch der Kündigungsschutzantrag abgewiesen wird (aA wohl BAG seit 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39 ["Streit" über die Wirksamkeit der Kündigung als triftiger Grund für Erteilung eines Zwischenzeugnisses]; BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 63; BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 69; BAG 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39; ArbG Dortmund 22. Januar 2019 - 5 Ca 955/18 - BeckRS 2019, 8913 Rn. 80).
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